unsozial – ungerecht – existenzvernichtend
Nur Rheinland-Pfalz zwingt seine Kommunen, verpflichtend Straßenausbaubeiträge zu erheben. Viele andere Bundesländer machen es vor, wie kommunale Straßensanierung auch ohne die „Ausbeutung“ von Grundstückseigentümern funktionieren kann, weil Straßensanierung nun mal zur öffentlichen Daseinsvorsorge gehört und kein Problem weniger Grundstückseigentümer sein kann.
Die viel gepriesene Gerechtigkeit wiederkehrender Beiträge (WKB) ist eine vorgeschobene Argumentationskette, um die Bürger letztendlich zu belügen. Tatsächlich sind diese Ausbaubeiträge gegenüber den früheren Einmalzahlungen noch teurer, da die Gemeindeanteile gesetzlich reduziert wurden und öfter kommen. Durch die Abschaffung der Verschonungsregeln (10, 15, 20 Jahre) können solche Horrorrechnungen viel häufiger, vielleicht jährlich oder alle zwei, drei Jahre kommen, je nachdem, wie die Kommune entscheidet, Straßen sanieren zu wollen. Das ist ein nicht vorhersehbares Risiko für jeden Grundstückseigentümer.
Diese Beiträge sind unkalkulierbar und führen insbesondere in ländlichen Gebieten mit kleinen Einwohnerzahlen und großen Grundstücken zu 5-stelligen Beiträgen, die sich je nach Entscheidung der jeweiligen Kommune in naher Zukunft wiederholen können, wenn die nächste Straße saniert wird (wiederkehrend). Wie man hier von einem sozialen System sprechen kann, wird das Geheimnis der Befürworter bleiben.
Diese Beiträge treffen insbesondere junge Familien, die sich gerade ein Eigenheim mühsam absparen, genauso wie ältere Menschen, die ihre Rücklagen aufbrauchen oder ihr Haus verkaufen müssen, weil diese horrenden Summen schon einmalig nicht zu stemmen sind, geschweige denn wiederkehrend.
Die Kommunen müssen Unsummen an Kapital und Personal dafür aufwenden, um die Abrechnungen zu erstellen, die oftmals in juristischen Verfahren angefochten und langwierig entschieden werden.
Perfide wird es, wenn mögliche Straßenausbaubeiträge bewusst nach irgendwelchen Wahlen bekannt gegeben werden, wie das in der VG Monsheim Usus scheint. In Monsheim erschienen die Bescheide nach der Kommunalwahl 2024, in Flörsheim-Dalsheim kommen die Bescheide nach der Landtagswahl 2026. Ein Schelm, der Böses dabei denkt!
SPD und Grüne sind Befürworter von WKB!
Wir sollten sie am 22. März 2026 abwählen!



